Die Bundesrepublik steht auf Platz 17 von 21 EU-Mitgliedsstaaten
Deutschland missachtet Patientenrechte
Auf dem 5. Europäischen Patientenrechtstag in Berlin bemängelt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP). Wolfram-Arnim Candidus, die Umsetzung der europaweit anerkannten Regeln in deutsches Recht.
Er bezieht sich dabei auf eine Studie des Active Citizenship Network (ACN, Aktives Bürgernetzwerk), die keines der international geforderten Rechte in der Bundesrepublik vollständig umgesetzt sieht. So wird die freie Arzt- und Therapiewahl erheblich durch Desease Management Programme, Programme zur Integrierten Versorgung oder Hausarztverträge erheblich eingeschränkt. Die Rabattverträge für verschreibungspflichtige Medikamente werden kritisiert, da sie die Therapiefreiheit der Ärzte beschneiden.
Auf den ersten Blick werden ausschließlich Maßnahmen zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen als Bedrohung der Patientenrechte kritisiert. Die DGVP erscheint dadurch auf den ersten Blick als Interessenvertretung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, der Pharmazeutischen Industrie, der Krankenhäuser, Ärzte und Apotheker.
Auf der anderen Seite kritisiert die DGVP auch die mangelhafte Transparenz genau dieser Leistungserbringer. Dabei besteht an sich kein Mangel an Informationen, aber sie ist so formuliert, dass sie kaum ein Patient versteht. Wolfram-Arnim Candidus setzt daher große Hoffnungen in das geplante Gesetz zu den Patientenrechten. Seit dem 22. März 2011 wird dazu in den Expertengremien ein Grundlagenpapier der Bundesregierung diskutiert.
Quellen: Gemeinsame Presseerklärung der DGVP, BZÄK (Bundeszahnärztekammer) und European Charter of Patients’ Rights.
Erstellt am 16. Mai 2011
Zuletzt aktualisiert am 16. Mai 2011
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