AGB memepublisher GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werbeaufträge und redaktionelle Kooperationen (Redaktionelle Kooperationen) in Medien oder anderen Werbeträgern der memepublisher GmbH (memepublisher).

 

Diese AGB gelten für alle Verträge zur Schaltung von Werbung oder Redaktionelle Kooperationen auf Medien oder anderen Werbeträgern, die von memepublisher vermarktet werden. Die Vermarktung erfolgt im Namen und auf Rechung von memepublisher. Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

 

  1. Definitionen

    1. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei memepublisher die Veröffentlichung von Werbung, Werbemitteln oder Redaktionellen Kooperationen auf Medien oder anderen Werbeträgern, die von memepublisher vermarktet werden, in Auftrag geben.

    2. Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist die Aufforderung des Auftraggebers an memepublisher ein konkretes Werbemittel in einem konkreten, von memepublisher vermarkteten Werbeträger zu veröffentlichen.

    3. Werbemittel im Sinne dieser AGB können aus einem oder mehreren der im folgenden genanten Elemente bestehen; die Aufzählung ist exemplarisch und nicht abschließend:

      1. aus Bildern und/oder Texten, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern

      2. aus Links, die auf Webseiten oder andere externe Inhalte verweisen

      3. aus redaktionellen Kooperationen, die im Auftrag des Auftraggebers durch memepublisher selbst oder im Auftrag von memepublisher erstellt werden (Advertorials).

    4. Fachkreise im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Personen, die mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben (§ 10 (1) HWG). Die weitergehende Definition des § 2HWG findet keine Anwendung.

 

  1. Vertragsschluss

    1. Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme des schriftlichen Angebots eines Auftraggebers durch memepublisher.

    2. Gegenstand eines Angebots kann sein

      1. Einzelschaltung eines Werbemittels gem. Preisliste

      2. Volumenschaltung für einen definierten Zeitraum. Die Platzierung liegt im Ermessen von memepublisher, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.

      3. Redaktionelle Kooperationen

    3. Aufträge von Werbe- , PR- oder Mediaagenturen werden nur für namentlich genau bekannte Werbetreibende angenommen. Die Werbe-, PR- oder Mediaagentur ist verpflichtet einen Mandatsnachweis zu erbringen. Für alle Anzeigenaufträge, die über eine Werbe-, PR- oder Mediaagentur erteilt werden, gewährt memepublisher eine Mittlergebühr (AE Provision) von 10% des Rechnungsnetto. Redaktionelle Leistungen sind nicht AE-fähig.

    4. Werbe- , PR- oder Mediaagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten und Verträgen an die jeweils gültige und aktuelle Preisliste von memepublisher zu halten.

     

  2. Haftung für die Inhalte der Werbemittel

    1. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel, insbesondere obliegt ihm auch die Garantie der rechtlichen Zulässigkeit der Werbeaussagen. Gleiches gilt für die von Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstigen Elemente zur Erstellung von Werbemitteln.

    2. Es obliegt dem Auftraggeber zu prüfen, ob der Einsatz des Werbemittels im gebuchten Werbeträger den einschlägigen Normen des HWG und des Wettbewerbsrechts genügt.

    3. Der Auftraggeber erhält vor Veröffentlichung des Werbemittels einen Korrekturabzug, bei Online-Medien eine pdf-Datei, einen Screenshot oder eine andere Bilddatei, zur Freigabe des Werbemittels. Der Auftraggeber garantiert, dass die durch ihn selbst oder einen durch ihn beauftragten Vertreter, beispielsweise eine Werbe-, PR- oder Mediaagentur, freigegebenen Werbemittel den rechtlichen Vorgaben und Einschränkungen entsprechen.

     

  3. Ablehnung von Aufträgen und/oder Werbemitteln

    1. memepublisher ist berechtigt einzelne Aufträge, auch einzelne Veröffentlichungen /Schaltungen im Rahmen eines Gesamtauftrages, sowie einzelne Werbemittel nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen oder zu sperren, wenn

      1. deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmung verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder

      2. deren Veröffentlichung für memepublisher wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder

      3. deren Inhalt den redaktionellen Prinzipien / Leitlinien des Werbeträgers widersprechen.

    2. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Bei Online-Medien können die Werbemittel auch nachträglich entfernt werden.

     

  4. Pflichten des Auftraggebers

    1. Für Werbemittel und redaktionelle Kooperationen benennt der Auftraggeber eine verantwortliche Kontaktperson, die zur Freigabe der Texte und Werbemittel berechtigt ist.

    2. Der Auftraggeber stellt memepublisher die für die Produktion der Werbemittel und/oder der Redaktionellen Kooperationen notwendigen Informationen, Texte, Bilder und sonstigen Vorlagen rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Arbeitstage vor dem vereinbarten Erscheinungstermin, zur Verfügung. Bei einem Anzeigenauftrag für Periodika ist der Anzeigenschluss zu beachten.

    3. Der Auftraggeber garantiert, dass das memepublisher für die Erstellung von Webemitteln zur Verfügung gestellte Material, insbesondere Texte und Bilder, Bewegtbilder und/oder Tonfolgen, frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt memepublisher von allen Ansprüchen, die aus der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, in vollem Umfang, einschließlich etwaiger Rechtsanwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten, frei.

    4. Der Auftraggeber räumt memepublisher alle notwendigen Nutzungsrechte, insbesondere Rechte zur Wiedergabe, Verbreitung, Übermittlung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung an Texten, Grafiken, Bildern, Video- und Audioinhalten sowie Marken, Logos und Unternehmenskennzeichen in Print- und Onlinemedien sowie auf Mobiltelefonen oder durch Onlinedienste ein:

      1. zeitlich befristet zur Durchführung des Vertrags, sowie

      2. zeitlich unbefristet zur Eigenwerbung für memepublisher oder eines der Produkte von memepublisher.

    5. Der Auftraggeber garantiert, dass die Webseiten, auf die aus Werbemitteln heraus verlinkt wird, oder auf die in anderen Werbeträgermedien hingewiesen wird, über den Zeitraum der Schaltung des Werbemittels bestehen und über den Link erreichbar sind, sowie deren inhaltliche Unbedenklichkeit gem. §§ 3 und 4 dieser AGB.

    6. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm übermittelten Dateien und Datenträger frei von Computerviren oder anderen Schadprogrammen (malware) sind. memepublisher ist berechtigt mit malware infizierte Dateien zu löschen ohne zuvor mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Das Risiko für die daraus resultierende Verzögerung, insbesondere in Hinblick auf §5b dieser AGB, trägt der Auftraggeber.

     

  5. Durchführung des Vertrags

    1. memepublisher behält sich die redaktionelle und ästhetische Verantwortung und Gestaltungshoheit der von memepublisher verlegten Werbeträger vor. Jedes Werbemittel, auch redaktionell gestaltete Werbung und redaktionelle Kooperationen, werden mit dem Begriff „Anzeige“ gekennzeichnet.

    2. Der Auftraggeber und memepublisher benennen jeweils eine verantwortliche Person für die Durchführung des Auftrags (s. §5a dieser AGB).

    3. Wird ein Vertrag nicht rechtzeitig oder falsch durchgeführt, weil der Auftraggeber seine Pflichten aus §5 dieser AGB verletzt, hat memepublisher dennoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

    4. Werbemittel werden durch memepublisher nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers platziert. Definierte Platzierungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (auch Telefax oder Email) sowie der Bestätigung durch memepublisher.

    5. Print-Werbemittel werden nach Format und Anzahl der Schaltungen abgerechnet. Der Auftraggeber erhält ein Belegexemplar.

    6. Online-Werbemittel werden auf Basis der in den Angeboten skizzierten Leistungsziele/Volumina abgerechnet. Werden die vereinbarten Volumina nicht erreicht oder nicht im zugesicherten Zeitraum erreicht kann memepublisher im darauffolgenden Zeitraum nachliefern. Für die Ermittlung der erbrachten Medialeistung sind die durch memepublisher erhobenen Zahlen maßgebend.

     

  6. Preise, Zahlungsbedingungen und Stornierung

    1. Die aktuellen Preise, Rabatte und Nachlässe sind in Preislisten veröffentlich und werden auf Anfrage zugesandt. Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für redaktionelle Kooperationen können projektbezogene Preise vereinbart werden.

    2. Für die Gewährung eines Rabattzusammenschlusses für konzernangehörige Unternehmen ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mehr als 75% erforderlich.

    3. Falls keine Vorauszahlung vereinbart ist, gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Zugang der Rechung. Das Skonto beträgt 2% auf die Nettorechungssumme bei Gutschrift des Rechungsbetrags innerhalb von 10 Tagen. Bei Zahlungsverzug wird bei gewerblichen Auftraggebern durch memepublisher ein Verzugszins von 8%-Punkten p.a. über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz erhoben. Ist der Auftraggeber Verbraucher gilt die gesetzliche Regelung.

    4. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, so ist memepublisher vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Zahlung auszusetzen und für die restlichen Schaltungen /Veröffentlichungen Vorauskasse zu verlangen.

    5. Der Auftraggeber kann Verträge nach deren Zustandekommen stornieren. Die Stornierung von Verträgen muss schriftlich gegenüber dem Ansprechpartner bei memepublisher erfolgen. Erfolgt die Stornierung per Telefax oder Email, ist eine Bestätigung durch den Ansprechpartner bei memepublisher zwingend erforderlich.

      1. Bei Print-Werbemitteln ist der Anzeigenschluß des Werbeträgers ausschlaggebend für den letztmöglichen Stornotermin.

      2. Bei Online-Werbemitteln ist eine kostenfreie Stornierung bis drei Wochen vor dem vereinbarten Termin für die Schaltung / Veröffentlichung möglich. Danach sind 50% des Nettoauftragswertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Stornogebühr zu zahlen. Nach Schaltung / Veröffentlichung des Werbemittels ist eine Stornierung ausgeschlossen.

       

  7. Mängelhaftung, Leistungsstörung und Haftung

    1. memepublisher bemüht sich um eine bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels, die dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung entspricht. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe der Online-Werbemittel zu ermöglichen.

    2. Bei Online-Werbemitteln prüft der Auftraggeber Inhalt und Erscheinungsbild des Werbemittels unmittelbar nach der Veröffentlichung. Werden innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung des Werbemittels gegenüber memepublisher keine Mängel angezeigt, gilt die Schaltung des Werbemittels als mangelfrei genehmigt. Gewährleistungsansprüche können nach Ablauf der Frist nicht mehr geltend gemacht werden. Liegen Mängel vor, so müssen sie gegenüber memepublisher schriftlich angezeigt werden.
      Ist der Auftraggeber Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln für die Mängelrüge.

    3. Ist der Mangel, den der Auftraggeber geltend macht, durch memepublisher zu vertreten, beschränkt sich die Haftung auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt in dem Umfang, bis insgesamt die vertraglich vereinbarte Medialeistung erbracht wurde. Ist eine Nacherfüllung nicht möglich hat der Auftraggeber die Wahl, die Vergütung anteilig herab zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

    4. Werden einzelne Aufträge oder einzelne Veröffentlichungen /Schaltungen im Rahmen eines Gesamtauftrages über Werbemittel in Print-Werbeträgern aus Gründen nicht erfüllt, die memepublisher nicht zu verantworten hat, beruhen sie auf Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (beispielsweise Arbeitskämpfe, Beschlagnahme), so wird nur die tatsächlich erbrachte Medialeistung berechnet. Volumen- und umsatz- oder marktanteilabhängige Rabatte und Nachlässe beziehen sich auf die tatsächlich erbrachte Medialeistung.

    5. Wird die Durchführung eines Vertrages über die Schaltung / Veröffentlichung von Werbemittel in Online-Werbeträgern ganz oder in wesentlichen Teilen durch Gründe, die von memepublisher nicht zu verantworten sind (in §8d genannte Gründe oder Störungen bei Providern oder Ad-Servern, Ausfälle bei Netzwerkbetreibern sowie vergleichbare Gründe), unmöglich, so einigen sich die Parteien schon jetzt auf Erfüllung nach Wegfall der Gründe auch über den vereinbarten Vertragszeitraum hinaus. Der Vergütungsanspruch von memepublisher bleibt hiervon unberührt.

    6. Fallen die Gründe für die Unmöglichkeit der Auftragserfüllung in den Risiko- oder Verantwortungsbereich des Auftraggebers (beispielsweise aus in §5 dieser AGB genannten Gründen oder Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen), so hat memepublisher Anspruch auf vollständige Bezahlung.

    7. memepublisher haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihr oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die jeweilige andere Vertragspartei in besonderem Maße vertrauen darf, haftet memepublisher auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

    8. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden oder mittelbare Schäden, beispielsweise für entgangenen Gewinn, vergebliche Aufwendungen oder ausgebliebene Einsparungen, durch memepublisher ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Geschäftsführern oder leitenden Angestellten zurückzuführen sind. Dieser Haftungsaussschluss gilt auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von memepublisher.

     

  8. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht.

    2. Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag bedürfen der Textform. Bei Telefax und Email ist eine schriftliche Bestätigung durch memepublisher notwendig.

    3. Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Heilbronn. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Erfüllungsort ist Heilbronn.

    4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

Stand: 04.09.2012