Ablenkung verhindert ästhetisches Empfinden, Sinnlichkeit lässt sich nicht stören

Schönheit bedarf der Aufmerksamkeit

von Holger Westermann

Immanuel Kant (1724 - 1804) postulierte einen qualitativen Unterschied zwischen der Wahrnehmung von Schönheit und Sinnlichkeit. Etwas als „schön“ zu erkennen, gelingt nur dem denkenden Individuum oder in Verabredung einer Gemeinschaft von Denkenden. Dem gegenüber sei sinnliche Erfahrung lediglich körperbezogen, beispielsweise gustatorisch (Geschmack, Geruch) oder sexuell. Moderne neurologische Forschung stützt die Hypothese  des "alte Königsberger".

Forscher der New York University (USA) prüften an einer kleinen Gruppe Freiwilliger (62 Personen) ob sie es auf einer vierstufigen Skala als „sinnlich angenehm“ oder „schön“ empfanden, wenn sie etwas leckeres schmeckten, einen flauschigen Teddy streichelten oder Bilder unterschiedlicher Kategorie ansahen: mit gemeinhin als besonders schön klassifizierten Motiven, mit lediglich netten oder neutralen. Diese Prozedur durchliefen die Probanden einmal bei voller Konzentration und einmal wurden sie währenddessen durch gripsgymnastische Übungen abgelenkt. Sie sollten bemerken, wenn sich in einer Buchstabenfolge ein zuvor gehörter Buchstabe nach zwei weiteren wiederholte und dann einen Knopf drücken.

Das Empfinden von Schönheit sank während der geistigen (und mentalen) Ablenkung drastisch. Es bedarf der Konzentration auf das Objekt, die Situation, die Person, um Schönheit zu erfassen. En passant gelingt lediglich der sinnliche Genuss - der wird immer als „schön“ bezeichnet. „Wir stellen fest, dass Wahrnehmung von Schönheit sehr genussvoll ist, aber auch, dass starker Genuss immer schön ist", so die Forscher in ihrem Fazit.

So stimmt die (verkürzt formulierte) These von Immanuel Kant: Nur der Mensch hat einen Sinn für Schönheit, Tiere frönen der Sinnlichkeit.

Quellen:

Brielmann, A.A.; Pelli, D.G. (2017): Beauty Requires Thought. Current Biology 27 (10): 1506 – 1513. DOI: 10.1016/j.cub.2017.04.018

Erstellt am 9. Februar 2019
Zuletzt aktualisiert am 9. Februar 2019

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